1. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des Golf-Clubs Escheburg. Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem (DGV-VS) ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
2. Teilnahmeberechtigt
sind, sofern die Ausschreibung nichts Gegenteiliges besagt, nur ordentliche, bzw. ihnen uneingeschränkt gleichstehende sowie jugendliche Mitglieder des GCE. Teilnahmeberechtigt bei offenen Wettspielen sind ordentliche, bzw. ihnen uneingeschränkt gleichstehende, sowie jugendliche Mitglieder mit Amateureigenschaft in deutschen und ausländischen Golfclubs, die einem zuständigen Golf-Nationalverband angeschlossen sind.
3. Meldungen
per PC Caddie innerhalb der Meldefrist. Später eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt. Gehen mehr Meldungen ein als die ausgeschriebene Anzahl der Teilnehmer, so entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung. Wenn ausgeschrieben, wird eine Warteliste geführt.
4. Meldegebühr
werden per Rechnung erhoben.
Bei Streichung nach Meldeschluss oder Fernbleiben ist die Meldegebühr fällig. Ferner kann der Vorstand einen Spieler, der einem Wettspiel ohne Absage ferngeblieben ist, mit Wettspielsperre und/oder Platzverbot von angemessener Dauer belegen.
5. Startzeiten; Verspätung
über ihre Startzeit werden sie vom Sekretariat informiert. Startzeitlisten können zusätzlich unter PC Caddie eingesehen werden.
Bei verspätetem, spielbereitem Erscheinen am Ort des Starts um höchstens fünf Minuten nach der Startzeit und Fehlen von Gründen zum Erlass der Disqualifikation, ist die Grundstrafe am ersten Loch anzurechnen (Regel 5.3a). Spielbereit am Ort des Starts präsente Spieler müssen auf Anordnung eines Befugten der Spielleitung auch vor der festgesetzten Zeit spielen.
6. Üben
auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs während der Runde ist untersagt.
7. Unangemessene Verzögerung, zügiges Spiel
Verstoß gegen das Spieltempo wird nach Regel 5.6 geahndet.
8. Caddie
Jugendlichen sind Caddies und motorgetriebene Golftrollies gestattet.
Eltern, sonstige Erziehungsberechtigte, Großeltern und Personen, mit denen ein Jugendlicher in häuslicher Gemeinschaft lebt, sind bei Wettspielen als Caddies eines Jugendlichen ausgeschlossen.
Der Einsatz von Berufsspielern (Golflehrern) als Caddie ist nicht gestattet.
Strafe für Verstoß – Disqualifikation
9. Golfwagen
Das Fahren bzw. Mitfahren in oder auf Golfwagen während der Runde ist untersagt.
Ausnahmen können von der Spielleitung und Sekretariat genehmigt werden.
Strafe für Verstoß – Disqualifikation
10. Stechen
Stechen erfolgt nach dem Verfahren: schwerste/leichteste 9,6,3,1. Kann jedoch in den jeweiligen Turnierausschreibungen anders geregelt werden.
11. Preise
gemäß Ausschreibung.
12. Sonderwertungen
12.1. Longest Drive: Gewertet werden nur Bälle, die auf dem Fairway des Lochs, an dem gespielt wird, zur Ruhe kommen. Es gilt nur für den 1. Abschlag. Provisorische Bälle oder neu eingesetzte Bälle zählen nicht.
12.2. Nearest to the Pin: Gewertet werden nur Bälle, die nach dem ersten Schlag auf dem Grün zur Ruhe kommen.
13. Spielleitung
wird durch Aushang vor Beginn des Wettspiels bzw. in der Ausschreibung bekannt gegeben.